Vertriebsrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Vertriebsrecht.
Das Vertriebsrecht regelt den rechtlichen Rahmen beim Absatz von Waren und Dienstleistungen. Es umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen dem Prinzipal und seinen Absatzmittlern.
Besondere Bedeutung in unserer Praxis hat das Vertragshändlerrecht, das Handelsvertreterrecht, das Franchiserecht sowie das Kommissions(agenten)recht.
Als Spezialisten im Vertriebsrecht beraten wir seit Jahrzehnten mit viel Engagement und Herzblut insbesondere Kfz-Vertragshändler, -Agenten und –Servicebetriebe, Nutzfahrzeug-Vertragshändler und –Servicebetriebe, Caravan-Vertragshändler sowie Vermittler, freie Händler und Werkstätten im Zusammenhang mit allen Rechtsfragen rund um das Thema Automobil.
Ob es um Fragen zu den Verträgen mit den Herstellern und Importeuren geht, Standards im Vertrieb und Service, Margen- und Zielvereinbarungen, Garantie- und Kulanzarbeiten, Leasing-Rückläufer, ordentlichen oder fristlosen Kündigungen, Abmahnungen, Ausgleichsansprüchen, Auskunftsansprüchen, Investitionsersatzansprüchen, Rücknahme von Ersatzteilen oder Ansprüchen auf Zulassung als autorisierte Werkstatt, wir stehen unseren Mandanten stets mit Rat und Tat zur Seite.
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