Kanzlei für Handels- und Gesellschafts­recht

Jahrzehntelange persönliche Beratung von Händlern und Handelsvertretern

kompetent – erfahren – durchsetzungsstark

Allgemeines Vertragsrecht/ Zivilrecht

Im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts beschäftigen wir uns in unserer Kanzlei insbesondere mit:

  • Allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen
  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträgen
  • Erstellung und Überprüfung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen (z.B. Neuwagen-Verkaufsbedingungen, Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen)
  • Beratung bei Rechtsproblemen in der Abwicklung von Kundenaufträgen
  • Autokaufrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Fällen anwendbare vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt, § 305 Abs. 1 BGB.

In unserer Praxis beschäftigen wir uns mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Art. Häufig überprüfen wir Verträge, die mit zahlreichen Vertragspartnern geschlossen wurde. Gleichermaßen sind wir regelmäßig mit der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen beschäftigt.

In der Kfz-Praxis sind besonders relevant:

  • Verträge mit den Herstellern/Importeuren
  • Zusatzvereinbarungen zu den Verträgen mit den Herstellern/Importeuren
  • Neuwagen-Verkaufsbedingungen
  • Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen.

Die Vertragsgestaltung umfasst den gesamten Prozess, von der Festlegung von notwendigen Vertragsinhalten über die Ausarbeitung und Anpassung eines Vertragsdokuments bis hin zur Optimierung eines Vertragswerks.

 

Häufig werden Verträge nicht nur individualvertraglich eingesetzt, sondern richten sich an eine Vielzahl von Vertragspartnern. Hier sind die AGB-rechtlichen Vorschriften bei der Erstellung der einzelnen Klauseln zu berücksichtigen.

In unserer Kanzlei prüfen wir sämtliches allgemeines Zivilrecht.

Dazu gehören Problemfelder aus dem:

 

  • Kaufvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Sachenrecht.

 

Im Autokaufrecht dreht es sich bei uns in der Regel um sämtliche Rechtsfragen in Bezug auf den Kauf/Verkauf von Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen. Hier geht es u.a. um

  • Rechtsfragen zu gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche von Käufer und Verkäufer
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Test- und Probefahrten
  • Rechtsfragen in Bezug auf Lieferung, Abnahme und Zahlung
  • Rechtsfragen zur Sachmängelhaftung
  • Rechtsfragen in Bezug auf die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen
  • Rechtsfragen zum Internethandel mit Fahrzeugen
  • Oldtimerrecht

MONTAG
09:00 - 18:00

DIENSTAG
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MITTWOCH
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DONNERSTAG
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FREITAG
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SAMSTAG
nach Vereinbarung

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